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Oderbergan der Alten Oder

Niederlage und Zölle

Über Jahrhunderte war Oderberg ein wichtiger Ort für den Warenverkehr auf der Oder. Hier wurden Schiffsladungen gelöscht, Waren auf Fuhrwerke verladen und Zölle erhoben. Kaufleute, Fuhrleute und Handwerker verdienten am Handel – und immer wieder wurde darum gestritten, wem welche Rechte und Einnahmen zustanden.

Eine besondere Rolle spielte dabei ein Fisch: der Hering.

Die „Niederlage“: ein altes Recht mit großer Bedeutung

Wer heute von einer „Niederlage“ spricht, denkt kaum an Handel. Im mittelalterlichen Oderberg bezeichnete das Wort jedoch ein Recht, das den Warenverkehr und das Wirtschaftsleben der Stadt entscheidend prägte.

Die Oderberger Niederlage gilt als die älteste im Odergebiet. Wann sie entstand, ist nicht überliefert. Ihre Anfänge dürften bis in die früheste Zeit des regelmäßigen Handelsverkehrs zurückreichen. Erstmals erwähnt wird sie 1313, als Markgraf Waldemar die alten Freiheiten der Stadt bestätigte.

Damals mussten Waren auf Schiffen, die stromaufwärts fuhren, in Oderberg Niederlage halten. Für Frankfurter Kaufleute galt eine Ausnahme. Aus einer alten Gewohnheit war zunächst ein durch langjährige Ausübung erworbenes Recht geworden, das mit dieser Urkunde wohl erstmals auch ausdrücklich landesherrlich anerkannt wurde.

Wie der Hering nach Oderberg kam

Der stromaufwärts gerichtete Handel bestand damals überwiegend aus Fisch, besonders aus Hering. Von Stettin aus gelangte er auf Schiffen nach Oderberg. Ein Teil war für Berlin und andere Orte der Mittelmark bestimmt und musste hier für den Weitertransport auf dem Landweg umgeladen werden.

Darin dürfte der Ursprung der Oderberger Niederlage liegen: Einheimische Arbeitskräfte entluden die Schiffe und besorgten den Umschlag. Zwar war die Finow damals bis Niederfinow schiffbar. Weil dort jedoch keine Burg die Zollstelle sicherte, wurden die Zoll- und Stapelrechte in Oderberg wahrgenommen.

Die von der Niederlage betroffenen Schiffe kamen fast ausschließlich von außerhalb der Mark, vor allem aus Pommern. Möglicherweise war dies auch ein Grund dafür, dass Pommern und Mecklenburger den Oderberger Pass in ihre Hand bringen wollten.

Nicht alle Kaufleute mussten dieselben Regeln befolgen

Was die Niederlage im Einzelnen verlangte, lässt sich aus den frühen Privilegien nicht vollständig erkennen. Dass Oderberg für die ankommenden Händler zwingend die Endstation ihrer Fahrt gewesen wäre, geht daraus nicht hervor.

Eine Urkunde von 1317 und weitere Überlieferungen zeigen vielmehr: Je nach Herkunft genossen Kaufleute unterschiedliche Rechte. Oderberg war Berlins Vorhafen und als Immediatstadt unmittelbar dem Landesherrn unterstellt. Berliner Händler mussten hier nach den bei Riedel überlieferten Urkunden lediglich die üblichen Abgaben entrichten.

Das Umladen und der Weitertransport mit Fuhrwerken standen rechtmäßig den Oderbergern zu. Auf die Preisgestaltung dürfte die Stadt dagegen kaum Einfluss gehabt haben. Sie war zu klein, um selbst ihre verbrieften Niederlagsrechte jederzeit durchzusetzen.

Was Berliner Händler bezahlen mussten

Das Berlinische Stadtbuch gibt Einblick in die bevorzugte Stellung Berliner Kaufleute:

  • Beim Umschlag von Heringen waren je Last vier Finkenaugen an das „Stedeken“ zu zahlen – der allgemeine Zollsatz.
  • Wer seine Waren mit dem eigenen Fuhrwerk weitertransportierte, musste dafür keine zusätzliche Abgabe leisten.
  • Wer Oderberger Pferde nutzte, zahlte gewöhnlich vier Pfennige je Pferd, in der Fastenzeit jedoch acht Pfennige.
  • Fand keine Niederlage statt, waren 16 Pfennige je Last zu entrichten.

Daraus wird deutlich, dass die Niederlage nur für einen Teil der Kaufleute verpflichtend war. In diesen Fällen wurden für die Niederlage selbst keine Kosten erhoben. Sie sollte den Oderbergern günstige Kaufgelegenheiten eröffnen.

Ein Handelsrecht zwischen Frankfurt und Stettin

Im Jahr 1415 bestätigte Kurfürst Friedrich den Oderbergern ein weitreichendes Vorrecht: Zwischen Frankfurt an der Oder und Stettin sollten sie allein das Recht der Niederlage besitzen. Es galt nun für alle Waren, die zu Wasser oder zu Land befördert wurden – und damit auch für Schiffe, die stromabwärts fuhren.

Das scheint zunächst nicht dazu zu passen, dass auch in Niederfinow Niederlage gehalten wurde. Bereits 1317 hatte Markgraf Waldemar der Stadt Eberswalde die Vorteile der dortigen Niederlage übertragen. Kaufleute, die in Niederfinow anlegten und ausluden, sollten ihre Waren in Eberswalde auslegen und dort Abgaben zahlen.

Nach der Deutung Nießens diente diese Regelung weniger Eberswalde als Oderberg: Sie sollte verhindern, dass Händler die Oderberger Niederlage umgingen. Da nur wenige Schiffe nach Niederfinow fuhren, dürfte Eberswalde daraus allerdings keinen bedeutenden Nutzen gezogen haben.

Der Zoll – begehrte Einnahmen, umkämpfte Rechte

Zölle gehörten zu den wichtigsten Einnahmequellen. Stapel- und Niederlagsorte waren deshalb zugleich Zollstationen. Konnte eine Handelsstadt wie Frankfurt an der Oder selbst über solche Einnahmen verfügen, gab das ihrem Wirtschaftsleben kräftigen Auftrieb.

Oderberg scheint weniger gut gestellt gewesen zu sein. Zwar forderten die Landesherren immer wieder nachdrücklich, den Oderzoll als Durchgangszoll in Oderberg zu erheben. Die Einnahmen standen jedoch offenbar vor allem ihnen selbst zu. Das zeigen die wiederholten Verpfändungen des gesamten Zolls oder einzelner Teile, etwa des Fischzolls für ein Jahr.

Auch bevorzugte Handelspartner mussten um Vergünstigungen ringen: 1415 erklärte sich der Kurfürst erst nach langen Verhandlungen bereit, den Frankfurtern beim Durchfahren der Oderberger Brücke ein Drittel des üblichen Zolls zu erlassen.

Nebenbei bewahrt diese Urkunde eine bemerkenswerte Nachricht: Sie erwähnt eine damals bestehende Brücke, von der anschließend über Jahrhunderte nichts mehr zu hören ist.

Wenn Zolleinnahmen zum Pfand wurden

Wie eng Zollrechte und landesherrliche Finanzen miteinander verbunden waren, zeigen einige Beispiele:

  • 1371: Markgraf Otto verpfändete Schloss und Stadt Oderberg an die von Bismarck.
  • 1393: Aus Berlin und Cölln wurden 220 Schock Groschen auf den Oderberger Zoll gezahlt.
  • 1407: Markgraf Jobst verpfändete Schloss und Zoll zu Oderberg für 6.000 Schock Groschen an Hynkeberger von Hohnstein. Der Zolleinnehmer sollte die Schuld aus den Einnahmen decken.

Auch für den Bau des Bärenkastens wurde der Zoll verpfändet.

Dabei gab es keineswegs nur eine Art von Zoll. Erhoben wurden Durchgangs-, Markt-, Deichsel-, Wege-, Damm- und Brückenzölle. Die letzten drei konnten Städten bei Bedarf zur Verbesserung ihrer Verkehrswege überlassen werden – so 1399 der Stadt Eberswalde.

Von Pfeffer bis Mühlstein: Was durch Oderberg kam

Die Vielfalt der Waren lässt erahnen, welche Bedeutung der Handel und die damit verbundenen Zolleinnahmen hatten. Klödens Handelsgeschichte des Oderbruchs nennt unter anderem:

  • Lebensmittel und Gewürze: Stockfisch, Heringe, Leber, Öl, Feigen, Mandeln, Pfeffer, Ingwer, Wein, Honig, Salz, Obst, Butter und Eier.
  • Getreide und Feldfrüchte: Roggen, Weizen, Hafer, Gerste und Erbsen.
  • Textilien und Fasern: Tuche, Barchent aus Irland, Wolle, Hanf und Leinwand.
  • Metalle und weitere Handelsgüter: Kupfer, Wageneisen, Eisen, Zinn, Blei, Talk, Pech, Teer, Wachs und Weinaische.
  • Vieh: Kühe, Ochsen, Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine.
  • Waren für Haushalt und Gewerbe: Hausgerät, Tröge, Mühlsteine, Schleifsteine, Werkzeuge, Baumaterialien und Apothekerwaren.

Besonders zur Blütezeit der Hanse wirkte sich dieser Warenverkehr auf das Leben in Oderberg aus. Für viele Bürger war das Fuhrwesen eine gute Einnahmequelle. Auch auswärtige Fuhrleute ließen Geld in der Stadt. Gaststätten, Wagenbauer und Reparaturbetriebe profitierten davon.

So erklärt sich, warum die Stadtväter noch bis ins 18. Jahrhundert hartnäckig um die Umladung schwedischen Eisens und den Erhalt der Zollstelle kämpften – lange nachdem die alten Rechte bereits aufgegeben worden waren.

Nachbarn im Dauerstreit

Wo Zölle erhoben wurden, blieb Streit selten aus. Besonders langwierig waren die Auseinandersetzungen zwischen Oderberg und Eberswalde.

Ein markgräflicher Entscheid von 1378, der Eberswalde ausdrücklich vom Oderberger Zoll befreite, löste einen Konflikt aus, der erst 1444 beigelegt wurde. Nun konnten auch Oderberger Waren Eberswalde passieren, ohne die üblichen Abgaben zu entrichten. Endgültiger Frieden kehrte jedoch erst 1552 ein, als Johann Georg beiden Städten ihre Freiheiten bestätigte.

Für Angermünde galt eine besondere Beschränkung: Seine Waren durften ausschließlich in Oderberg auf Schiffe verladen werden.

Zugleich musste Oderberg selbst um seine Stellung kämpfen. Nachdem die Stadt 1320 zu Pommern gekommen war, wurde die Zollstelle nach Schwedt verlegt. Diese Verlegung blieb eine kurze Episode. Für 1355 berichtet die Vorlage erneut von einem Eingreifen des Markgrafen wegen ungerechter Zollerhebung gegenüber Eberswalde.

Auch später wurden fremde Rechte nicht immer beachtet. 1599 nahmen Oderberger Zöllner Eberswalder Kaufleuten wiederholt Wagenzoll ab. Kurfürst Joachim Friedrich musste deshalb den Zöllner Grumann energisch zur Ordnung rufen.

Als der Handel nachließ

Die hartnäckigen, oft bis ins Kleinste geführten Streitigkeiten des 15. und 16. Jahrhunderts zeigen, wie viel für Oderberg am Handel hing. Das Wirtschaftsleben der Stadt war eng mit der Hanse verbunden. Mit deren Niedergang ging auch der Oderberger Durchgangsverkehr zurück.

Schon die Verlegung der Haupthandelsstraße über Eberswalde und Chorin zugunsten des Klosters hatte im Laufe der Zeit Einbußen gebracht. Hinzu kamen die um 1500 rasch sinkenden Heringsfänge. Ausgerechnet der „königliche Fisch“, der für den Aufstieg des Oderberger Handels so wichtig gewesen war, fiel als Handelsgut zunehmend ins Gewicht – durch sein Ausbleiben.

Bei all den Waren, Rechten und Einnahmen darf eines nicht vergessen werden: Handel im Mittelalter war gefährlich. Die Wege waren unsicher, und Kaufmannszüge mussten geschützt werden. Oderbergs Handelsgeschichte erzählt deshalb auch vom ständigen Bemühen, Warenverkehr zu sichern und den Lebensunterhalt der Stadt zu bewahren.

Quellenhinweis der Vorlage: „Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte“, Band 16; Untersuchung zum städtischen und territorialen Wirtschaftsleben im Odergebiet.

Übernommen von oderberg.info/niederlage.php · Textstand 25.2.2020